Wir als Ihr Heizölhändler setzen alles daran, Sie verlässlich zum vereinbarten Liefertermin mit der
gewünschten Heizölmenge zum vereinbarten Preis zu beliefern – ganz gleich, welche
Preisschwankungen an den Rohöl- und Heizölbörsen innerhalb der Lieferfrist stattfinden. Auch wenn
der Tagespreis für Heizöl zwischenzeitlich steigen sollte, fühlen wir uns als Händler an den mit Ihnen
geschlossenen Vertrag „ohne Wenn und Aber“ gebunden. Wir bestellen die von Ihnen bestellte Menge
an Heizöl sofort nach dem Vertragsschluss mit Ihnen zum gültigen Tagespreis bei unserem Vorlieferanten.
Gleichzeitig vertrauen wir darauf, dass der von Ihnen erteilte Auftrag zum Liefertermin
auch tatsächlich an Sie geliefert und berechnet werden kann.
Dass die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen als Verbraucher und uns als Heizölhändler einem
besonderen Vertrauensverhältnis unterliegen, hat auch der Gesetzgeber erkannt. Um weiterhin faire
Vertragsbeziehungen zwischen beiden Parteien zu garantieren, wurde in Brüssel und in Berlin vom
Gesetzgeber klargestellt, dass für Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht bei
Heizölbestellungen ausgeschlossen ist.
Entnehmen sie bitte dem beiliegenden Infoblatt die tatsächlich geltende neue Rechtssituation.

Information der Wettbewerbszentrale https://www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_news/?id=3514